Wie komme ich ins Frauenhaus?

Wenn Sie ein Opfer von Gewalt sind, bietet Ihnen und Ihren Kindern das Frauenhaus einen Zufluchtsort. Hier sind Sie sicher vor weiteren Misshandlungen.

Wie kommen Sie zu uns?

  • Rufen Sie uns während unserer Bürozeiten an (Mo – Do 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Fr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr) und schildern uns Ihre Situation. Wenn ein entsprechender Platz für Sie und Ihre Kinder frei sein sollte, können Sie ggf. sofort zu uns kommen.
  • Sie haben einen akuten Notfall und rufen die Polizei. Die Polizei hilft Ihnen in Ihrer Situation und nimmt mit uns Kontakt auf. Die Polizei klärt dann mit uns ab, ob für Sie und Ihre Kindern ein freier Platz zur Verfügung steht. Im Regelfall werden Sie dann auch  von der Polizei ins Frauenhaus gebracht.
  • Sie haben einen akuten Notfall und rufen unsere Telefonnummer an. Über unsere Telefonnummer erreichen Sie rund um die Uhr unsere Telefonbereitschaft. Die Telefonbereitschaft weiß, ob ein entsprechender Platz für Sie und Ihre Kinder frei ist. Danach können Sie zu uns kommen, auch mitten in der Nacht.
  • Wichtig: Wenn Sie nicht aus dem Landkreis Teltow-Fläming kommen, versuchen Sie immer zuerst Ihr zuständiges Frauenhaus anzurufen. In der Regel verfügt jeder Landkreis bzw. die Stadt, in der Sie leben, über eine oder mehrere Schutzeinrichtungen. Sollte es dort keinen freien Platz geben oder benötigen Sie aus Sicherheitsgründen eine größere Distanz zu Ihrem Wohnsitz, dann können Sie auch bei uns nachfragen.

Kann ich meine Kinder mitbringen?

Selbstverständlich können Sie Ihre Kinder ins Frauenhaus mitbringen. Dazu sollten Sie jedoch Folgendes wissen:

  • Alle Mädchen werden von uns aufgenommen. Bei älteren Mädchen (ab 15. Lebensjahr) nehmen wir immer Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf, um eine optimale Betreuung der Mädchen zu gewährleisten.   
  • Jungs nehmen wir in der Regel bis zum 13. Lebensjahr auf.
  • Volljährige Töchter sind eigenständige, hilfesuchende Frauen und beziehen ein eigenes Zimmer.

Was sollte ich mitbringen?

Wenn möglich, bringen Sie bitte folgende Sachen mit:

  • Bargeld
  • Kleidung
  • Personalausweis/Reisepass/Passport
  • Aufenthaltsgenehmigung/Fiktionsbescheinigung/Duldung
  • Geburtsurkunde/n Kinder
  • Mutterpass und Vorsorgeheft der Kinder
  • Impfausweise
  • Krankenkassenkarte (auch für die Kinder)
  • Scheckkarte Ihres Bankinstituts
  • Wertsachen
  • Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen
  • Schulsachen der Kinder
  • Lieblingskuscheltier
  • evtl. Lebensmittel
  • Handy
  • Andere Unterlagen wie z.B. ARGE-, Renten-, Einkommensbescheinigungen, Haus- oder Mietverträge

Kann ich meinen Laptop mitbringen? Gibt es WLAN?

  • Ja – Sie können Ihren Laptop mitbringen. Im Frauenhaus ist ein WLAN-Gastzugang für die Bewohnerinnen eingerichtet.

Was ist, wenn ich Hals über Kopf von zu Hause flüchten muss?

  • Auch wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönliche Gegenstände, Bekleidung und Unterlagen mitzubringen, können Sie und Ihre Kinder ins Frauenhaus aufgenommen werden.
  • Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen – oft in Zusammenarbeit mit der Polizei – Ihre persönlichen Gegenstände aus Ihrer Wohnung zu holen.
  • Im Frauenhaus haben wir eine Kleiderkammer und Spielsachen, aus der Sie und Ihre Kinder Sachen auswählen können, bis Sie sich neue Bekleidung und Spielsachen kaufen können.
  • Im Frauenhaus haben wir Notlebensmittel, Hygieneartikel, Pflegezubehör, Windeln, Kinderwagen etc. für die ersten Tage vorrätig, bis Sie die Möglichkeit hatten, sich mit diesen Dingen selber zu bevorraten.


Ich habe zurzeit schwere Depressionen. Kann ich trotzdem ins Frauenhaus kommen?

Bitte klären Sie in diesem Fall zuerst mit Ihrem Arzt ab, ob Sie in dieser problematischen Situation in der Lage sind, selbständig für sich selbst und Ihre Kinder zu sorgen. Wir unterstützen Sie nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt, wir helfen da, wo Sie unsere Unterstützung brauchen. Sie sollten folgendes bedenken:

  • Unser Haus arbeitet in Selbstorganisation. Das heißt, Sie kaufen selbst ein und regeln Ihren Alltag möglichst eigenständig.
  • Sie wohnen in einer Hausgemeinschaft mit anderen Frauen und Kindern, die teilweise schwer traumatisiert und kaum belastbar sind.
  • Frauen mit Suizidgedanken können wir nicht aufnehmen, da unsere Mitarbeiterinnen weder über Nacht noch an Wochenenden oder Feiertagen im Haus sind.

Ich möchte nicht, dass mein Auto vor dem Frauenhaus geparkt wird. Was kann ich tun?

Klären Sie das gerne vor Einzug in das Frauenhaus mit uns ab.

Aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen, nutze ich einen Rollstuhl, Rollator oder ähnliches. Ist das Frauenhaus entsprechend ausgestattet?

  • Das Frauenhaus ist nicht barrierefrei.
  • Sollten Sie auf eine behindertengerechte Ausgestattung angewiesen sein, helfen Ihnen unsere Sozialarbeiterinnen einen barrierefreien Frauenhausplatz zu finden.

Habe ich im Frauenhaus mein eigenes Zimmer?

  • ·         Eine Frau bewohnt mit ihren Kindern ein Zimmer und teilt sich Küche, Bad/WC mit den anderen Frau und deren Kindern.
  • Die Zimmer sind möbliert und für die anderen Bewohnerinnen des Hauses nicht zugänglich.
  • Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden zur Verfügung gestellt.
  • Die Fenster haben Sichtschutz und Rollläden.

Welche Räumlichkeiten stehen mir zur Verfügung?

  • Sie haben ein eigenes Zimmer  und teilen sich Küche, Esszimmer  und Bad/ WC mit den anderen Frauen.
  • Ein Gemeinschaftsraum mit gemütlichen Sitzgelegenheiten, einem Spielbereich für die Kinder und einem Fernseher stehen allen Bewohnerinnen und Kindern zur Verfügung.
  • Die Schulkinder können den Hausaufgabenraum nutzen, wenn eine Mitarbeiterin anwesend ist.
  • Das Haus verfügt über großzügige Sitzgelegenheiten, wo sich die Bewohnerinnen mit ihren Kindern aufhalten und spielen können. Es gibt außerdem eine Rasenfläche mit Spielgeräten wie Schaukeln und einen Sandkasten für die Kinder.

Wie funktioniert Kochen, Putzen und Einkaufen?

  • Jede Bewohnerin sorgt für sich und ihre Kinder selbst. Das heißt, sie geht einkaufen, bereitet die Mahlzeiten zu, wäscht ab, räumt auf und wäscht ihre Wäsche. Unsere Küche ist komplett ausgestattet mit allen Elektrogeräten, Schränken, Töpfen und Geschirr. Ein Geschirrspüler ist vorhanden. Sie besorgen sich Spül- und Waschmittel selbst.
  • Die gemeinschaftlich genutzten Räume wie Küche, Esszimmer und Gemeinschaftsraum werden in Absprache mit den  anderen Bewohnerin selbst geputzt.
  • Der Gemeinschaftsraum wird von allen Bewohnerinnen in Ordnung gehalten. Die Frauen und Mütter sprechen sich untereinander ab, zu welchen Zeiten sie das TV-Gerät nutzen möchten.

Wie ist das mit dem Wäsche waschen?

  • Waschmaschine und Trockner stehen im Keller  und können von den Bewohnerinnen genutzt werden. Waschmittel kauft jede Bewohnerin selbst.
  • Leinen und Wäscheständer sind ausreichend vorhanden. Die Wäsche darf nur im Keller getrocknet werden.

Wie ist das miteinander Leben im Frauenhaus?

  • Im gesamten Haus wird nicht geraucht. Die Möglichkeit zu rauchen besteht in den dafür gekennzeichneten Außenbereichen. Viele Frauen treffen sich abends vor dem Fernseher im Aufenthaltsraum. Die Zimmer sind allesamt gemütlich, praktisch und modern eingerichtet.
  • Einmal pro Woche nimmt jede volljährige Bewohnerin an unserer Hausversammlung teil. Hier werden alle relevanten Themen erörtert: was fehlt im Haus, was brauchen die Frauen und Kinder, gibt es Probleme in der Hausgemeinschaft, Wünsche, Anregungen und Kritik.  Die Teilnahme an der Hausversammlung ist verpflichtend.
  • Einmal pro Woche trifft sich eine Mitarbeiterin mit jeder Frau. Dann werden ihre Bedürfnisse und die der Kinder, Termine und Anregungen besprochen und insbesondere das weitere Vorgehen des Aufenthaltes geplant. Was steht in dieser Woche an und wo wird Unterstützung benötigt. Das kann im Einzelgespräch oder in der Gruppe stattfinden. In regelmäßigen Abständen organisieren Mitarbeiterinnen zusammen mit den Frauen Freizeitaktivitäten wie gemeinsames Kochen, Ausflüge oder andere Aktionen.
  • Den Alltag gestalten die Frauen mit ihren Kindern selbst. Je nach Bedarf unterstützen wir bei Behördengängen (Jobcenter, Jugendamt, …), bei rechtlich einzuleitenden Schritten oder medizinischer Versorgung. Wir helfen bei der Wohnungssuche und arbeiten eng mit anderen Institutionen zusammen. Wir begleiten Sie zu der neuen Schule mit Ihren Kindern oder helfen dabei, einen Kindergartenplatz zu finden.
  • Im Frauenhaus hat jede Frau Probleme und Fragen, die es zu bewältigen gibt. Viele Frauen helfen sich gegenseitig und untereinander, um sich in der neuen Situation zu Recht zu finden.
  • In unserem Haus wohnen Frauen mit unterschiedlichen Nationalitäten. Viele Frauen sprechen die deutsche Sprache noch etwas holprig und manchmal ist eine Verständigung nur in einer anderen Sprache möglich. Unsere Mitarbeiterinnen sprechen englisch. Wenn es notwendig ist, vermitteln wir gegebenenfalls einen Dolmetscher.
  • Gemeinsam feiern wir im Haus verschiedene Feste, wie zum Beispiel den Internationalen Frauentag, Ostern, ein Sommer- oder Herbstfest, Nikolaus und Weihnachten. Wir unternehmen mit den Kindern Fahrten in einen Zoo oder Erlebnispark in der Nähe, bieten Hausaufgabenhilfe und Spielzeiten an.

Kann ich im Frauenhaus auch Besuche empfangen?

  • Grundsätzlich können Sie um Frauenhaus keinen Besuch empfangen.  Ausgenommen  von dieser Regel sind, nach vorheriger Absprache mit einer Mitarbeiterin, Besuche von ehemaligen Bewohnerinnen.
  • Betreuerinnen und Betreuer oder andere Personen aus Helfenden Berufen (zum Beispiel Sozialarbeiter, Berufsbetreuer, Familienhelfer, Berufsbegleiter) dürfen – auch wenn es Männer sind – das Haus betreten und mit Ihnen im Sozialarbeiterbüro sprechen.
  • Die einzige Person, der wir den Zutritt in Ihr Zimmer gestatten, ist die Familienhebamme, die wir Ihnen gern vermitteln, wenn Sie ein Baby zu versorgen haben und Unterstützung wünschen.

Kann ich das Haus verlassen, wann ich will?

  • Die Mitarbeiterinnen sind zu den Bürozeiten ständig im Haus. Bei Bedarf können Sie mit Ihren Kindern das Haus verlassen oder wieder eingelassen werden.
  • Wenn Sie in unser Haus einziehen, erhalten Sie einen personalisierten Transponder, um das Frauenhaus selbständig betreten und verlassen zu können. Hier ist unsere Hausordnung zu beachten.

Bin ich im Frauenhaus sicher?

  • Unser Frauenhaus ist sehr gut gesichert. Fremden Personen ist es nicht möglich, ohne unser Zutun ins Hausinnere zu gelangen.
  • Unser Haus wird bei Bedarf von der örtlichen Polizei besonders in den Blick genommen.

Wie kann ich mich gesetzlich vor den Übergriffen meines Ehemannes bzw. des Täters schützen?

  • Sie können bereits während eines Polizeieinsatzes bei Ihnen Zuhause wegen Häuslicher Gewalt eine vorübergehende Wegweisung des Partners/Ehemannes/Täters verlangen.
  • Im Haus können Sie mit rechtlicher Unterstützung ein Näherungsverbot beantragen, so dass der Täter Ihnen und Ihren Kindern nicht zu nahe kommen darf.
  • Im Frauenhaus bieten die Mitarbeiterinnen eine Beratung zu den Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz an.

Kann ich verhindern, dass andere von meinem Aufenthalt im Frauenhaus erfahren?

  • Vor Ort müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt in der Stadtverwaltung anmelden. Gleichzeitig können Sie beantragen, dass über Ihre Adresse und Ihren Aufenthalt Stillschweigen bewahrt wird. Es wird dann keine Auskunft über ihre derzeitige Wohnanschrift erteilt.
  • Die postalische Adresse unseres Hauses läuft über ein Postfach.
  • Bei Sorgerechtsverhandlungen kommunizieren Sie am besten über Ihren Rechtsbeistand. Auf diese Weise können Sie Ihren Standort geheim halten.
  • Alle Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen sind angehalten über die hausinternen Geschichten und Vorkommnisse Stillschweigen zu bewahren. Sie unterliegen der Schweigepflicht.

Bekomme ich genügend Unterstützung bei Behördengängen und bei der Suche nach
einer neuen Wohnung?

Wir unterstützen Sie in dem Maße, wie Sie es benötigen. Dabei helfen Ihnen natürlich auch andere Institutionen, mit denen wir zusammen arbeiten.

Wie kann ich den Frauenhausaufenthalt finanzieren?

  • Wir haben eine Kostenregelung, nach der die finanzielle Situation jeder Frau gewürdigt wird.
  • Berufstätige Frauen gelten als Selbstzahlerinnen.
  • Familien, die von ALG II, Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen leben, können das Nutzungsendgeld für die Zimmer über das Jobcenter an uns abtreten.
  • Ein Aufenthalt in unserem Frauenhaus scheitert nicht am Geld!

Gibt es eine Kinderbetreuung?

  • Eine ständige Kinderbetreuung besteht nicht.
  • Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass sich eine Mitarbeiterin in Absprache mit Ihnen zeitweise um Ihre Kinder kümmert, sie berät oder erzieherische Hilfen an Sie vermittelt.
  • Es gibt Spielangebote und Kinderbetreuung während der Pflichtveranstaltungen.

Wird mir mit einem Säugling geholfen?

  • Unser Haus ist auf die Aufnahme und die Bedürfnisse von Frauen mit Säuglingen eingerichtet. In unseren Zimmern haben wir Babybetten. Die Betten sind mit Schutzeinlagen versehen. Für die Notfallaufnahme haben wir immer ein Gläschen parat, ebenso Fläschchen und Milch- oder Breinahrung sowie Windeln in allen Größen vorrätig. Bei den fehlenden Dingen wird jede Mutter unterstützt.
  • Es gibt ein Krankenhaus mit einer Kinderklinik vor Ort. Einen Kinderarzt haben wir ebenfalls vor Ort.

Ich habe ein Kind mit einer Behinderung. Gibt es vor Ort Einrichtungen für Menschen
mit Behinderungen?

  • Vor Ort haben wir Frühe Hilfen, einen Integrationskindergarten, eine Tagesbildungsstätte und eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Es gibt zahlreiche Angebote für Menschen mit Behinderungen vor Ort.
  • Das Frauenhaus ist jedoch nicht barrierefrei.

Gibt es die Möglichkeit, dass mein Kind in den Kindergarten geht?

Grundsätzlich ja. Natürlich müsste zunächst geklärt werden, ob es einen freien Platz für Ihr Kind gibt. Auch wenn Ihr Aufenthalt bei uns vorhersehbar nur kurz befristet wäre, weil Sie zum Beispiel auf einen Therapieplatz oder die Aufnahme in eine Mutter-Kind-Einrichtung warten, wäre die Suche nach einem Kindergartenplatz nicht sinnvoll. In allen anderen Fällen sind wir gern behilflich bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind.

Geht mein Kind während meines Frauenhausaufenthaltes weiter in die Schule? Wird es dort hingebracht?

  • Da in Deutschland die allgemeine Schulpflicht besteht, wird Ihr Kind auch während seines Aufenthaltes im Frauenhaus die Schule besuchen. Vor Ort sind alle Schulformen im Angebot: Grund- und Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien und Berufsbildende Schulen. Zu allen Schulen besteht ein guter Kontakt und sie sind sensibilisiert für unsere Einrichtung. Es erwartet Sie also Verständnis für Ihre Situation.
  • Wir begleiten Sie, wenn Sie es wünschen, zum ersten Schultag und unterstützen Sie bei der Beschaffung des notwendigen Materials. Die alltäglichen Schulbesuche begleiten Sie dann selbst bzw. zeigen Ihren älteren Kindern, wie sie sicher und eigenständig die Schule besuchen können.

Gibt es Computer für die älteren Kinder?

Den älteren Kindern können wir während der Bürozeit einen Laptop zur Verfügung stellen.

Kann ich mein Haustier mit ins Frauenhaus bringen?

Nein. Sie können Ihr Haustier nicht mit ins Frauenhaus bringen. Es gibt jedoch vor Ort mehrere Tierpensionen, in denen Sie Ihre Haustiere unterbringen können.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern.